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Beschreibung
EinleitungDie Entwicklung der modernen Demokratievorstellungen war von Anfang an durch tief greifende Widersprüche gekennzeichnet. "Demokratie" sollte Herrschaft des Volkes bedeuten. So viel war klar. Aber was hieß "Herrschaft des Volkes" praktisch gesehen?Unter den vielfältigen Antworten, die auf diese Frage gegeben wurden, ragten frühzeitig zwei hervor, die nach allgemeiner Auffassung einen diametralen Gegensatz [...] insbesondere von J. J. Rousseau verkündete erste Antwort lautete, dass jeder Einzelne unmittelbar an der Ausübung der politischen Entscheidungsfindung beteiligt werden sollte. Das hauptsächliche Instrument der demokratischen Praxis sollte dementsprechend die Volksabstimmung sein, die de facto mehr oder weniger permanent stattfinden sollte und an der im Idealfall alle Vollmitglieder der Gesellschaft mitwirken [...] zweite Antwort lautete dagegen, dass die politische Entscheidungsfindung auf eine überschaubare Zahl von "Delegierten" übertragen werden sollte, die in einem "Parlament" zusammenkommen sollten. Es sollte dort eine "deliberative", das heißt, aufgeklärter Vernunft Raum gebende Erörterung der allgemeinen Angelegenheiten stattfinden. Darin wurde ein entscheidender Unterschied zur Monarchie gesehen, die in der persönlichen Wünschen und Neigungen folgenden Willkür eines Einzelnen kulminierte. Das zentrale Instrument der demokratischen Praxis sollte die Wahl der Parlamentsmitglieder sein, auf die sich die demokratische Beteiligung der wahlberechtigten Gesellschaftsmitglieder konzentrieren und beschränken sollte. Diese Wahl sollte im Idealfall eine allgemeine, unmittelbare, gleiche, freie und geheime Wahl sein. Außerhalb der periodisch anzusetzenden Wahlen sollte die Demokratie sich aber praktisch gesehen im überschaubaren Kreis gewählter Repräsentanten vollziehen.Anfangs wurde darüber gestritten, ob die "Bürger/innen" berechtigt sein sollten, ihren Delegierten - im Sinne eines "imperativen Mandats" - Aufträge mitzugeben oder zu erteilen, oder sie eventuell während der Amtszeit zwischen den Wahlen individuell oder in ihrer Gesamtheit abzuwählen. Auf breiter Front setzte sich aber schon in der Geburtsstunde der Demokratie, wie auch bei einer überwiegenden Zahl nachfolgender Demokratiebegründungen, die "parlamentarische" oder "repräsentative" Variante ohne imperatives Mandat durch. Damit erhielt die allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl, die ihre endgültige Form allerdings erst im Verlauf eines längeren Entwicklungsprozesses fand, eine weithin gültige Zentralstellung als Garant demokratischer Verhältnisse.1. Die Entwicklung der repräsentativen DemokratieRepräsentative Demokratie als ParteiendemokratieIm Rückblick lässt sich zusammenfassend feststellen, dass sich die repräsentative Demokratie auf breiter Front als siegreich erwies. Im Grunde genommen erlebte sie - auch angesichts einer zunehmenden Zahl von Ländern, die sich zu ihr entschlossen - eine sich scheinbar unablässig steigernde Erfolgsgeschichte.Hierbei wurde keine "radikale" Linie verfolgt. Vielmehr wurde in der Regel die Möglichkeit eingeräumt, parlamentarische Beschlüsse im Fall schwerwiegender Konflikte zwischen den politischen Entscheidern und größeren Teilen der Bevölkerung durch Volksabstimmungen außer Kraft zu setzen. Diese Möglichkeit bestand auch in der Weimarer Republik. Es blieb der Bundesrepublik Deutschland vorbehalten, unter Erinnerung an die Verführung der Deutschen durch das NS-Regime, eine Ausnahme von der allgemeinen Regel zu verkörpern, das heißt, die radikale Form der repräsentativen Demokratie ohne plebiszitäre Notbremse vorzusehen.Betrachtet man die Erfolgsgeschichte der repräsentativen Demokratie, kann die Tatsache nicht außer Acht gelassen werden, dass sich ihre Etablierung schon in einer relativ frühen Entwicklungsphase eng mit der Entstehung und dem langfristigen Erhalt politischer Parteien verband, sodass es schon bald naheliegend erscheinen mochte, die repräsentative Demokratie
EinleitungDie Entwicklung der modernen Demokratievorstellungen war von Anfang an durch tief greifende Widersprüche gekennzeichnet. "Demokratie" sollte Herrschaft des Volkes bedeuten. So viel war klar. Aber was hieß "Herrschaft des Volkes" praktisch gesehen?Unter den vielfältigen Antworten, die auf diese Frage gegeben wurden, ragten frühzeitig zwei hervor, die nach allgemeiner Auffassung einen diametralen Gegensatz [...] insbesondere von J. J. Rousseau verkündete erste Antwort lautete, dass jeder Einzelne unmittelbar an der Ausübung der politischen Entscheidungsfindung beteiligt werden sollte. Das hauptsächliche Instrument der demokratischen Praxis sollte dementsprechend die Volksabstimmung sein, die de facto mehr oder weniger permanent stattfinden sollte und an der im Idealfall alle Vollmitglieder der Gesellschaft mitwirken [...] zweite Antwort lautete dagegen, dass die politische Entscheidungsfindung auf eine überschaubare Zahl von "Delegierten" übertragen werden sollte, die in einem "Parlament" zusammenkommen sollten. Es sollte dort eine "deliberative", das heißt, aufgeklärter Vernunft Raum gebende Erörterung der allgemeinen Angelegenheiten stattfinden. Darin wurde ein entscheidender Unterschied zur Monarchie gesehen, die in der persönlichen Wünschen und Neigungen folgenden Willkür eines Einzelnen kulminierte. Das zentrale Instrument der demokratischen Praxis sollte die Wahl der Parlamentsmitglieder sein, auf die sich die demokratische Beteiligung der wahlberechtigten Gesellschaftsmitglieder konzentrieren und beschränken sollte. Diese Wahl sollte im Idealfall eine allgemeine, unmittelbare, gleiche, freie und geheime Wahl sein. Außerhalb der periodisch anzusetzenden Wahlen sollte die Demokratie sich aber praktisch gesehen im überschaubaren Kreis gewählter Repräsentanten vollziehen.Anfangs wurde darüber gestritten, ob die "Bürger/innen" berechtigt sein sollten, ihren Delegierten - im Sinne eines "imperativen Mandats" - Aufträge mitzugeben oder zu erteilen, oder sie eventuell während der Amtszeit zwischen den Wahlen individuell oder in ihrer Gesamtheit abzuwählen. Auf breiter Front setzte sich aber schon in der Geburtsstunde der Demokratie, wie auch bei einer überwiegenden Zahl nachfolgender Demokratiebegründungen, die "parlamentarische" oder "repräsentative" Variante ohne imperatives Mandat durch. Damit erhielt die allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl, die ihre endgültige Form allerdings erst im Verlauf eines längeren Entwicklungsprozesses fand, eine weithin gültige Zentralstellung als Garant demokratischer Verhältnisse.1. Die Entwicklung der repräsentativen DemokratieRepräsentative Demokratie als ParteiendemokratieIm Rückblick lässt sich zusammenfassend feststellen, dass sich die repräsentative Demokratie auf breiter Front als siegreich erwies. Im Grunde genommen erlebte sie - auch angesichts einer zunehmenden Zahl von Ländern, die sich zu ihr entschlossen - eine sich scheinbar unablässig steigernde Erfolgsgeschichte.Hierbei wurde keine "radikale" Linie verfolgt. Vielmehr wurde in der Regel die Möglichkeit eingeräumt, parlamentarische Beschlüsse im Fall schwerwiegender Konflikte zwischen den politischen Entscheidern und größeren Teilen der Bevölkerung durch Volksabstimmungen außer Kraft zu setzen. Diese Möglichkeit bestand auch in der Weimarer Republik. Es blieb der Bundesrepublik Deutschland vorbehalten, unter Erinnerung an die Verführung der Deutschen durch das NS-Regime, eine Ausnahme von der allgemeinen Regel zu verkörpern, das heißt, die radikale Form der repräsentativen Demokratie ohne plebiszitäre Notbremse vorzusehen.Betrachtet man die Erfolgsgeschichte der repräsentativen Demokratie, kann die Tatsache nicht außer Acht gelassen werden, dass sich ihre Etablierung schon in einer relativ frühen Entwicklungsphase eng mit der Entstehung und dem langfristigen Erhalt politischer Parteien verband, sodass es schon bald naheliegend erscheinen mochte, die repräsentative Demokratie
Details
Erscheinungsjahr: 2018
Genre: Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 139 S.
ISBN-13: 9783593509884
ISBN-10: 3593509881
Sprache: Deutsch
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Klages, Helmut
Auflage: 1/2018
Hersteller: Campus Verlag in der Beltz Verlagsgruppe
GmbH & Co. KG
Verantwortliche Person für die EU: Beltz Verlagsgruppe GmbH & Co. KG, Werderstr. 10, D-69469 Weinheim, info@campus.de
Maße: 213 x 140 x 10 mm
Von/Mit: Helmut Klages
Erscheinungsdatum: 08.11.2018
Gewicht: 0,186 kg
Artikel-ID: 114081008

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